Gesetze / Tiergesundheitliche-In-vitro-Diagnostika-Verordnung
TierGesIVDV§ 1 Begriffsbestimmungen
Stand: 14.03.2026
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
Änderungsverlauf
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29.09.2011 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. September 2011 (BGBl. I 1976)
BGBl. 2011 I S. 1976
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